50 € steuerfrei pro Monat: Der Benefit, der wirklich ankommt

Motivieren Sie Ihr Team und stärken Sie gleichzeitig den Standort Rheinbach. Ob als Geschenk zu besonderen Anlässen, als Aufmerksamkeit, als Motivation oder als Lob für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Steuerfrei bis 50 € pro Monat  Sie sparen Lohnnebenkosten und bieten echten Mehrwert.

  • Motivation & Bindung  Mitarbeitende freuen sich über flexible, lokal einlösbare Gutscheine.

  • Einfaches Handling  Digital oder gedruckt - Sie entscheiden.

Hier bestellen

Der Rheinbach Gutschein als steuerfreier Sachbezug

Für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einfach, profitabel und persönlich.

  • Zeigen Sie Ihre persönliche Anerkennung, indem Sie mit dem Rheinbach Gutschein einen praktischen Wert überreichen
  • Fördern Sie die innerbetriebliche Motivation und dadurch langfristig Ihren Unternehmenserfolg
  • Bieten Sie eine zusätzliche Vergütung an, mit der Sie sogar Kosten sparen

Bis zu 50,- € monatlich pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter ist der Rheinbach Gutschein steuer- und sozialabgabenfrei*. In einem Jahr sind auf diese Weise 600,- € pro Mitarbeiter möglich!

Attraktiv für alle Seiten

Für Unternehmen

  • Globales Denken und lokales Handeln auf den Punkt gebracht - mit dem Rheinbach Gutschein als Arbeitgebergutschein.
  • Mit einer Vielzahl an Akzeptanzstellen und der Möglichkeit, den Gutschein in Teilbeträgen einzulösen, entsteht eine breite Wirkung – mit einer garantiert lokalen Fokussierung.
  • Zudem spart die Einstufung als steuerfreier Sachbezug (s. unten) echtes Geld.
  • Der Gutschein ist einfach im Handling und den Mitarbeitern auch digital zuweisbar.
  • Bei der Gestaltung lassen sich das Motiv des Gutscheins und der Euro-Betrag individualisieren, so können bei Bedarf auch Gutscheine mit weniger als 50 € als Arbeitgebergutschein erstellt werden.
  • Damit ist der Stadtgutschein Rheinbach immer die richtige Wahl

Für Mitarbeitende

  • Ein Rheinbach Gutschein heißt Flexibilität beim Einkauf: Mit einer Vielzahl lokaler Akzeptanzstellen bietet der Rheinbach Gutschein als Arbeitgebergutschein vielfältige Möglichkeiten.
  • Das macht den Gutschein für Ihre Mitarbeitenden besonders attraktiv.
  • Als steuerfreier Sachbezug bringt er echte finanzielle Vorteile, denn auch Ihre Mitarbeitenden sind von Steuerzahlungen befreit. (§8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.)

Für den Standort

  • Die Attraktivität unseres Standortes ist geprägt von regionaler Verbundenheit und einem starken Netzwerk.
  • Der Arbeitgebergutschein stärkt unseren Standort.
  • Er bringt die Menschen in die Stadt und steigert das Gemeinschaftsgefühl - für ein attraktives und zukunftsfähiges Rheinbach.
  • Machen Sie mit!

Steuerfreier Sachbezug

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlage für den steuerfreien Sachbezug ist § 8, Absatz 2, Satz 3, EStG. Das ermöglicht Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50,- € pro Monat und Mitarbeiter ohne steuerliche Abgaben - der sogenannte Arbeitgeber-Gutschein. Einen Sachbezug stellen Gutscheine dar, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein bekommen hat. Daher gilt: 

Es darf pro Monat ein Gutschein bis max. 50,- € überreicht werden. Wichtig ist dabei der Tag der Übergabe: Hier ist sicherzustellen, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, also z.B. einmal am 01. des Monats und dann nochmal am 31. im selben Monat. 

Der Arbeitgeber sollte sich zudem den Empfang eines Gutscheins vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen, z.B. auf einer Fotokopie des Gutscheins, und den Beleg zum Lohnkonto hinzufügen.

Zusätzlich steuerfrei möglich:

Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen können Arbeitgeber zusätzlich Gutscheine bis 60 € steuerfrei überreichen (Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR). Diese Regel gilt unabhängig vom monatlichen 50‑€‑Sachbezug.