Arbeitgebergutscheine

Ob als Geschenk zu besonderen Anlässen, als Aufmerksamkeit, als Motivation oder als Lob für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Der Rheinbach Gutschein als steuerfreier Sachbezug

Für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einfach, profitabel und persönlich.

  • Zeigen Sie Ihre persönliche Anerkennung, indem Sie mit dem Rheinbach Gutschein einen praktischen Wert überreichen
  • Fördern Sie die innerbetriebliche Motivation und dadurch langfristig Ihren Unternehmenserfolg
  • Bieten Sie eine zusätzliche Vergütung an, mit der Sie sogar Kosten sparen

Bis zu 50,- € monatlich pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter ist der Rheinbach Gutschein steuer- und sozialabgabenfrei*. In einem Jahr sind auf diese Weise 600,- € pro Mitarbeiter möglich!

Attraktiv für alle Seiten

Für Unternehmen

  • Globales Denken und lokales Handeln auf den Punkt gebracht - mit dem Rheinbach Gutschein als Arbeitgebergutschein.
  • Mit einer Vielzahl an Akzeptanzstellen und der Möglichkeit, den Gutschein in Teilbeträgen einzulösen, entsteht eine breite Wirkung – mit einer garantiert lokalen Fokussierung.
  • Zudem spart die Einstufung als steuerfreier Sachbezug* echtes Geld.
  • Der Gutschein ist einfach im Handling und den Mitarbeitern auch digital zuweisbar.
  • Bei der Gestaltung lassen sich das Kernmotiv und der Euro-Betrag individualisieren, so können bei Bedarf auch Gutscheine mit weniger als 50,- € als Arbeitgebergutschein erstellt werden.
  • Damit ist er immer die richtige Wahl – ob als Prämie, zur Motivation oder um Ihren Mitarbeitern einfach „Danke“ zu sagen.

Für Mitarbeiter

  • Ein Gutschein – für alles was Du willst – heißt Flexibilität beim Einkauf: Mit einer Vielzahl lokaler Akzeptanzstellen bietet der Rheinbach Gutschein als Arbeitgebergutschein vielfältige Möglichkeiten.
  • Das macht ihn für Ihre Mitarbeiter besonders attraktiv.
  • Als steuerfreier Sachbezug bringt er echte finanzielle Vorteile, denn auch Ihre Mitarbeiter sind von Steuerzahlungen befreit.

Für den Standort

  • Die Attraktivität unseres Standortes ist geprägt von regionaler Verbundenheit und einem starken Netzwerk.
  • Der Arbeitgebergutschein stärkt unseren Standort.
  • Er bringt die Menschen in die Stadt und steigert das Gemeinschaftsgefühl - für ein attraktives und zukunftsfähiges Rheinbach.
  • Machen Sie mit!

Steuerfreier Sachbezug

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlage für den steuerfreien Sachbezug ist § 8, Absatz 2, Satz 3, EStG. Das ermöglicht Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50,- € pro Monat und Mitarbeiter ohne steuerliche Abgaben - der sogenannte Arbeitgeber-Gutschein. Einen Sachbezug stellen Gutscheine dar, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein bekommen hat. Daher gilt: 

Es darf pro Monat ein Gutschein bis max. 50,- € überreicht werden. Wichtig ist dabei der Tag der Übergabe: Hier ist sicherzustellen, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, also z.B. einmal am 01. des Monats und dann nochmal am 31. im selben Monat. 

Der Arbeitgeber sollte sich zudem den Empfang eines Gutscheins vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen, z.B. auf einer Fotokopie des Gutscheins, und den Beleg zum Lohnkonto hinzufügen.