Rechtsgrundlage
Rechtliche Grundlage für den steuerfreien Sachbezug ist § 8, Absatz 2, Satz 3, EStG. Das ermöglicht Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50,- € pro Monat und Mitarbeiter ohne steuerliche Abgaben - der sogenannte Arbeitgeber-Gutschein. Einen Sachbezug stellen Gutscheine dar, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Dokumentationspflicht
Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein bekommen hat. Daher gilt:
Es darf pro Monat ein Gutschein bis max. 50,- € überreicht werden. Wichtig ist dabei der Tag der Übergabe: Hier ist sicherzustellen, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, also z.B. einmal am 01. des Monats und dann nochmal am 31. im selben Monat.
Der Arbeitgeber sollte sich zudem den Empfang eines Gutscheins vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen, z.B. auf einer Fotokopie des Gutscheins, und den Beleg zum Lohnkonto hinzufügen.
Zusätzlich steuerfrei möglich:
Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen können Arbeitgeber zusätzlich Gutscheine bis 60 € steuerfrei überreichen (Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR). Diese Regel gilt unabhängig vom monatlichen 50‑€‑Sachbezug.